![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
>> Prüfzeichen Für Enthärtungsanlagen, für die durch eine vom DVGW bezeichnete Prüfstelle nachgewiesen ist, daß sie die
Anforderungen 1. Hygiene: Eine Verkeimung der Enthärtungsanlage ist, durch geeignete konstruktive oder chemisch-physikalische Maßnahmen, zu verhindern. Es wird verlangt, dass unter der Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Betriebs und ordnungsgemäßer Probeentnahme die Enthärtungsanlage ein Wasser liefert, welches der Trinkwasserverordnung entspricht. Bei Anlagen mit DIN-DVGW-Prüfzeichen ist dies durch eine scharfe Hygieneprüfung nachgewiesen: Nach einer künstlichen Kontamination mit Bakterien wird kontrolliert, ob die Enthärtungsanlage die Bakterien zuverlässig abtötet und die hygienisch-bakteriologische Unbedenklichkeit sichergestellt ist. 2. Verfahrenserfolg: Die Härte des abfließenden enthärteten Wassers wird bei max. Durchfluß und bei Sparbesalzung des Gerätes ermittelt. 3. Umweltschutz: Die Enthärtungsanlage muß mit Sparbesalzung betrieben werden können. Auch der Wasserverbrauch bei der Regeneration der Geräte darf niedrig angesetzte Grenzwerte nicht überschreiten. Nach § 12 (4) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) "dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind". Das DIN-DVGW bzw. DVGW-Prüfzeichen bekundet, aufgrund der dahinterstehenden Prüfung durch eine vom DVGW bezeichnete Prüfstelle, dass alle technischen Anforderungen der einschlägigen technischen Regeln erfüllt sind. (Aus Sicht des DVGW erfüllt das GS-Zeichen allein ohne das DIN/DVGW-Prüfzeichen nicht die Voraussetzungen gemäß § 12 (4).)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Brand Wassertechnik GmbH - copyright 2010 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||