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Chemische oder physikalische Wasser-Entkeimung?
>>UV-Entkeimung
Die Wasser-Entkeimung durch ultraviolette Strahlen (UV)
hat vor der Entkeimung mit Chlor oder anderen Halogenen eine
Reihe von Vorteilen:
Das Verfahren arbeitet ohne chemische
Zusätze, die Zusammensetzung des Wassers wird nicht verändert.
Deshalb entsteht auch keinerlei Beeinträchtigung
des Geschmacks oder Geruchs, Wasser behält seine natürlichen
Eigenschaften.
Überdosierungen sind gegenüber
chemischen Verfahren nicht möglich.
Die Investitions- und elektrischen
Betriebskosten sind niedrig.

>> UV-Geräte
versus Chlor
Noch vor nicht langer Zeit sah man einen sicheren
Entkeimungs-Effekt nur dadurch gewährleistet,
daß an der Verbrauchsstelle ein Restgehalt an Entkeimungsmittel,
Die Entwicklung betriebssicherer UV-Geräte mit entsprechenden Überwachungseinrichtungen hat das UV-Verfahren jedoch anderen Methoden der Entkeimung
ebenbürtig, wenn nicht überlegen gemacht.
Zur Vermeidung eines zu hohen Wasserdurchflusses, bei dem
die Keime einer zu kurzen Bestrahlung ausgesetzt wären,
sind automatische Durchflußbegrenzer lieferbar. Einer
Nachverkeimung der Rohrleitungen läßt sich durch
Einbau des UV-Gerätes dicht vor der ersten Entnahmestelle
begegnen. Das UV-Verfahren zur Entkeimung von Trinkwasser
ist nach § 2 der Lebensmittelbestrahlungsverordnung vom
14. 12. 1959 zugelassen.

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>> Einsatz-
und Anwendungsgebiete
UV-Geräte
werden verwendet zur Entkeimung von:
- Trinkwasser
- Brauchwasser
- Fabrikationswasser
- lonenausgetauschtem Wasser
- sonstigen Flüssigkeiten.
Anwendungsgebiete sind:
- Ein-, Mehrfamilien- u. Ferienhäuser,
Hotels mit eigener Wasserversorgung
- kommunale Wasserversorgungsanlagen
- Laboratorien
- Brauereien, Getränkeindustrie
- Lebensmittel-, und Konserven Industrie
- Käsereien, Molkereien
- pharmazeutische und kosmetische Industrie
- Industrie allgemein
Bei kleinen Anlagen ist - nach entsprechender Stromumwandlung
- auch ein Betrieb mit Batterie oder Solarzellen möglich.
Alle wasserberührten Materialien sind korrosionsbeständig.
Die Geräte können durch Parallel- oder Serienschaltung
an jede gewünschte Durchflußleistung angepaßt
werden.
>>Sensor-Überwachung
Bei den UV-Geräten
Typ UVN-09 bis UVN-1 5 ist der Anschluß eines UV-spezifischen
Sensors möglich. Er weist auf dem zugehörigen
Meßgerät Typ UVM die effektive Strahlungsintensität
nach.
Bei Unterschreitung von ca. 70% der Anfangsintensität wird
statt eines grünen ein roter Bereich angezeigt und ein
Kontakt zur Alarmgabe geschlossen.
Die Konstruktion der UV-Geräte sieht vor, daß bei
50 % der Anfangs-Strahlungs-intensität noch eine UV-Dosis
von 30 mW sek. cm2 erreicht wird, die zur 99,9 prozentigen Abtötung der in Trinkwasser möglicherweise
vorkommenden pathogenen Keime führt. Diese Rest-Strahlungsintensität
wird nach 6000 bis 8000 Betriebsstunden erwartet. Die Sensorüberwachung bietet damit die für die Trinkwasseraufbereitung geforderte erhöhte Sicherheit.
>> Wartung
Die UV-Geräte entsprechen
den Vorschriften BOB (Betrieb
ohne ständige Beaufsichtigung) . Zu beachten ist die abgelaufene
Betriebsstundenzeit, sie ist am Steuergerät jederzeit ablesbar.
Nach Ablauf von 6000 Betriebsstunden ist der Einsatz des UV-Strahlers
zu erneuern. Ein evtl. vorgeschaltetes Filter, insbesondere
Aktivkohlefilter, ist regelmäßig zu reinigen, das
Filtermaterial zu erneuern.
>>Gewährleistung
Auf den UV-Strahler
gewähren wir eine Garantie von 2000 Betriebsstunden bei
Dauerbetrieb. Bis zu 5 elektrische Abschaltungen täglich
in etwa gleichen Zeitabständen werden toleriert. Bei allen
übrigen Teilen des Gerätes beträgt die Gewährleistung
6 Monate ab Inbetriebnahme. Die Gewährleistungsfrist endet
in beiden Fällen 1 Jahr nach Lieferung. |

Dünnschicht
2x230D

High-Flux-80W

Kompaktanlage

Powerline
4kW (Blick in Anlage)
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