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Chemische oder physikalische Wasser-Entkeimung?

>>UV-Entkeimung

Die Wasser-Entkeimung durch ultraviolette Strahlen (UV) hat vor der Entkeimung mit Chlor oder anderen Halogenen eine Reihe von Vorteilen:
Das Verfahren arbeitet ohne chemische Zusätze, die Zusammensetzung des Wassers wird nicht verändert.

Deshalb entsteht auch keinerlei Beeinträchtigung des Geschmacks oder Geruchs, Wasser behält seine natürlichen Eigenschaften.

Überdosierungen sind gegenüber chemischen Verfahren nicht möglich.

Die Investitions- und elektrischen Betriebskosten sind niedrig.


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>> UV-Geräte versus Chlor

Noch vor nicht langer Zeit sah man einen sicheren Entkeimungs-Effekt nur dadurch gewährleistet, daß an der Verbrauchsstelle ein Restgehalt an Entkeimungsmittel,

Die Entwicklung betriebssicherer UV-Geräte mit entsprechenden Überwachungseinrichtungen hat das UV-Verfahren jedoch anderen Methoden der Entkeimung ebenbürtig, wenn nicht überlegen gemacht.

Zur Vermeidung eines zu hohen Wasserdurchflusses, bei dem die Keime einer zu kurzen Bestrahlung ausgesetzt wären, sind automatische Durchflußbegrenzer lieferbar. Einer Nachverkeimung der Rohrleitungen läßt sich durch Einbau des UV-Gerätes dicht vor der ersten Entnahmestelle begegnen. Das UV-Verfahren zur Entkeimung von Trinkwasser ist nach § 2 der Lebensmittelbestrahlungsverordnung vom 14. 12. 1959 zugelassen.

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>> Einsatz- und Anwendungsgebiete

UV-Geräte werden verwendet zur Entkeimung von:
- Trinkwasser
- Brauchwasser
- Fabrikationswasser
- lonenausgetauschtem Wasser
- sonstigen Flüssigkeiten.

Anwendungsgebiete sind:
- Ein-, Mehrfamilien- u. Ferienhäuser, Hotels mit eigener Wasserversorgung
- kommunale Wasserversorgungsanlagen
- Laboratorien
- Brauereien, Getränkeindustrie
- Lebensmittel-, und Konserven Industrie
- Käsereien, Molkereien
- pharmazeutische und kosmetische Industrie
- Industrie allgemein

Bei kleinen Anlagen ist - nach entsprechender Stromumwandlung - auch ein Betrieb mit Batterie oder Solarzellen möglich.

Alle wasserberührten Materialien sind korrosionsbeständig.
Die Geräte können durch Parallel- oder Serienschaltung an jede gewünschte Durchflußleistung angepaßt werden.

>>Sensor-Überwachung

Bei den UV-Geräten Typ UVN-09 bis UVN-1 5 ist der Anschluß eines UV-spezifischen Sensors möglich. Er weist auf dem zugehörigen Meßgerät Typ UVM die effektive Strahlungsintensität nach.

Bei Unterschreitung von ca. 70% der Anfangsintensität wird statt eines grünen ein roter Bereich angezeigt und ein Kontakt zur Alarmgabe geschlossen.

Die Konstruktion der UV-Geräte sieht vor, daß bei 50 % der Anfangs-Strahlungs-intensität noch eine UV-Dosis von 30 mW sek. cm2 erreicht wird, die zur 99,9 prozentigen Abtötung der in Trinkwasser möglicherweise vorkommenden pathogenen Keime führt. Diese Rest-Strahlungsintensität wird nach 6000 bis 8000 Betriebsstunden erwartet. Die Sensorüberwachung bietet damit die für die Trinkwasseraufbereitung geforderte erhöhte Sicherheit.

>> Wartung

Die UV-Geräte entsprechen den Vorschriften BOB (Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung) . Zu beachten ist die abgelaufene Betriebsstundenzeit, sie ist am Steuergerät jederzeit ablesbar.

Nach Ablauf von 6000 Betriebsstunden ist der Einsatz des UV-Strahlers zu erneuern. Ein evtl. vorgeschaltetes Filter, insbesondere Aktivkohlefilter, ist regelmäßig zu reinigen, das Filtermaterial zu erneuern.

>>Gewährleistung

Auf den UV-Strahler gewähren wir eine Garantie von 2000 Betriebsstunden bei Dauerbetrieb. Bis zu 5 elektrische Abschaltungen täglich in etwa gleichen Zeitabständen werden toleriert. Bei allen übrigen Teilen des Gerätes beträgt die Gewährleistung 6 Monate ab Inbetriebnahme. Die Gewährleistungsfrist endet in beiden Fällen 1 Jahr nach Lieferung.


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>>Anlagen für Trinkwasseraufbereitung

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